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Datum: 24.11.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 70/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf EUR 99.900,00.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.