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Datum: 25.09.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 124/26
U R T E I L
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) durch die Kündigung vom 25.03.2026 nicht aufgelöst ist.
2. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Test Engineer weiterzubeschäftigen.
3. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger und die Beklagte zu 1) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt diese selbst.
4. Der Wert des Streitgegenstandes für den Weiterbeschäftigungsantrag wird festgesetzt auf EUR 6.224,99.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.