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Datum: 08.07.2026

Aktenzeichen: 2 Ca 5/26

1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 19.12.2025 unwirksam ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte zu tragen.