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Datum: 13.01.2025
Aktenzeichen: 2 Ca 129/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, Euro 155,67 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz seit 06.12.2023 an den Kläger zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 97 % und die Beklagte zu 3 % zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag Ziffer 1 auf Euro 2.636,40 und für den Zahlungsantrag Ziffer 2 auf Euro
155,67 festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.