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Datum: 13.01.2025
Aktenzeichen: 2 Ca 127/24
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3.Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag Ziffer 1 auf Euro 6.795,77 und für den Zahlungsantrag Ziffer 2 auf Euro
289,67 festgesetzt.
4.Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.