Datum: 13.01.2025

Aktenzeichen: 2 Ca 126/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, Euro 289,67 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.12.2023 an die Klägerin zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 94 % und die Beklagte zu 6 % zu tragen. 
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag Ziffer 1 auf Euro 4.435,29 und für den Zahlungsantrag Ziffer 2 auf Euro 289,67 festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

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