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Datum: 17.02.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 121/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, der Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung des Klägers gemäß § 164 Abs.
4 Satz 1 SGB IX auf Grundlage des Wiedereingliederungsplans vom 13. September 2024 im Bereich Verpackung/Versand (Kleinteilverpackung)
zuzustimmen und ihn entsprechend diesem Plan zu beschäftigen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zustimmungserteilungsantrag sowie für den Beschäftigungsantrag auf jeweils Euro
3.000,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.