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Datum: 20.04.2026
Aktenzeichen: 11 Ca 414/25
Urteil
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 778,59 € brutto aus der Entgeltabrechnung für Oktober 2025 zu zahlen,
nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2025.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtstreits hat die Klägerin 90% die Beklagte 10% zu tragen.
4.Der Streitwert wird auf EUR 7.678,59 festgesetzt.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.