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Datum: 09.03.2026
Aktenzeichen: 11 Ca 294/25
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.08.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Der Streitwert wird auf EUR 10.200,00 festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.