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Datum: 20.10.2026
Aktenzeichen: 11 Ca 221/26
Urteil
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der beklagten
Partei vom 11.05.2026 aufgelöst ist.
2.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der beklagten
Partei vom 13.05.2026 aufgelöst ist.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5.Der Streitwert wird auf EUR 34.500 festgesetzt.
6.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.