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Datum: 09.10.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 313/26

Versäumnisteilurteil und Schlussurteil:


1. Es wird festgestellt, dass das Berufsausbildungsverhältnis der Klägerin mit der Beklagten zu 2. durch schriftlichen Berufsausbildungsvertrag vom 27. Januar 2026 zum 1. Februar 2026 begründet wurde und immer noch fortbesteht.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Gerichtskosten haben die Klägerin 50,00 % und die Beklagte zu 2. 50,00 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat die Beklagte zu 2. 50,00 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. hat die Klägerin 100,00 % zu tragen. Im Übrigen hat jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird je Streitgegenstand auf einen Betrag größer als 600,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.