Mehrheit arbeitsgerichtlicher Verfahren gegen Heidelberger Schreibgerätehersteller

Datum: 15.08.2018

Am Freitag, 24.08.2018, findet um 12:45 Uhr beim Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg, unter Vorsitz von Richter am Arbeitsgericht Daniel Obst ein Gütetermin in einer Kündigungsschutzklage des („ehemaligen“) Betriebsratsvorsitzenden eines Heidelberger Schreibgeräteherstellers gegen eine fristlose Kündigung statt (Az: 10 Ca 214/18). Daneben wird zum gleichen Termin im Rahmen einer Kammerverhandlung ein Eilverfahren auf Weiterbeschäftigung des („ehemaligen“) Betriebsratsvorsitzenden verhandelt (Az:10 Ga 3/18).

Ferner ist beim Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg, ein Beschlussverfahren anhängig, in dem der amtierende Betriebsrat den Ausschluss des („ehemaligen“) Vorsitzenden aus dem Betriebsrat beantragt. Gütetermin wurde bestimmt auf Dienstag, 18.09.2018, 16:45 Uhr unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Mannheim, Theodor Thewes (Az: 5 BV 14/18).

Nähere Angaben zu den Gründen für die fristlose Kündigung des („ehemaligen“) Betriebsratsvorsitzenden und seines Ausschlusses aus dem Betriebsrat liegen dem Gericht derzeit nicht vor.

Schließlich gibt es am Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg, ein weiteres Beschlussverfahren, in welchem die Gewerkschaft IG Metall die Betriebsratswahl in diesem Betrieb aufgrund behaupteter Verstöße anficht. In diesem Verfahren findet unter Vorsitz von Richterin Sigrid Pult-Wilhelm der Anhörungstermin vor der Kammer am 25.09.2018 um 11.00 Uhr statt (Az: 6 BV 2/18).

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