Medienmitteilung vom 27. April 2022

Datum: 27.04.2022

Vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim fand heute unter Vorsitz des Präsidenten des Arbeitsgerichts Rolf Maier der Kammertermin im Verfahren des Sportlichen Leiters gegen die SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH statt. Auf Vorschlag der Kammer schlossen die Parteien einen widerruflichen Vergleich. Danach endet das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer fristgerechten, ordentlichen Kündigung der Beklagten mit Ablauf des 15. August 2022 und der Kläger wird bis zu diesem Zeitpunkt vergütet. Außerdem verpflichtet sich die Beklagte, die gegen den Kläger erhobenen Vorwürfe nicht mehr aufrechtzuhalten. Die Beklagte hat aufgrund des Widerrufsrechts die Möglichkeit, diesen Vergleich bis 11. Mai 2022 zu widerrufen. Im Fall des Widerrufs wird der Vergleich nicht wirksam, sondern vielmehr der Rechtsstreit in einem neuen Termin fortgesetzt werden.

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