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Datum: 30.07.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 29/26
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.963,03 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.02.2026 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Beklagte hat 36.42 %, der Kläger hat 63,58 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf EUR 5.454,30 festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.