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Datum: 28.07.2026
Aktenzeichen: 11 Ca 134/25
1. Das Versäumisschlussurteil vom 02.03.2026 wird aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:
a. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 904,60 brutto nebst Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz gern. § 247 BGB p. a.
hieraus ab 25.03.2026 zu bezahlen.
b. Im Übrigen wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 20 % und die Beklagte 80 % zu
tragen.
3. Der Streitwert wird auf EUR 14699,60 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.