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Datum: 23.07.2026

Aktenzeichen: 13 Ca 80/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.04.2025 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.