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Geschäfts- und Pressebericht für das Arbeitsgericht Mannheim 2014
Datum: 05.03.2015
Durch das Arbeitsgericht Mannheim wird die Gerichtsbarkeit in
Arbeitssachen für die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg
sowie den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis in
erster Instanz ausgeübt.
Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Mannheim. Es sind
insgesamt 15 Kammern eingerichtet. Hiervon haben vier
Außenkammern ihren Sitz in Heidelberg. Vom Stammgericht in
Mannheim aus werden darüber hinaus Gerichtstage in Mosbach
abgehalten.
Im Jahre 2014 waren zwei Kammern ganzjährig und zwei weitere
Kammern teilweise nicht besetzt. Eine Richterin ist seit dem
01.07.2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet, eine Richterin in
Mutterschutz. Eine weitere Richterin ging zu Jahresbeginn in
Elternzeit. Zur Jahresmitte ging der Vizepräsident des
Arbeitsgerichts, Herr Lothar Jordan, in Pension. Zum neuen
Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Mannheim wurde Herr
Theodor Thewes ernannt.
Da sich die Verfahrenseingänge in etwa auf dem (unterdurchschnittlichen) Stand der Jahre 2010 bis 2013 bewegten, konnten die Vakanzen durch die verbliebenen Richterinnen und Richter im Jahre 2014 aufgefangen werden.
Um die zu erwartenden, sich wiederholenden Wellenbewegungen der Verfahrenseingänge bewältigen zu können, bedarf das Arbeitsgericht Mannheim nach Möglichkeit der Besetzung aller 15 Kammern mit einem Richtervolumen von ca. 12 Richterstellen. Immer wieder auftretende Vakanzen können nicht dauerhaft aufgefangen werden. Im Jahre 2014 waren durchschnittlich 10,0 Richterstellen besetzt. Nachdem eine Richterin nach ihrer Elternzeit im Oktober 2014 und eine weitere Richterin im Februar 2015 ihren Dienst aufgenommen haben, konnten zwei Kammern wieder in Teilzeit besetzt werden. Nach der zu erwartenden Rückkehr von zwei weiteren Richterinnen im Jahr 2015 wären die Vakanzen behoben.
Dies ist auch erforderlich um den Richtwert von ca. 500 bis 600 Verfahren pro Vollzeitrichterstelle, der eine qualitativ gute und zeitnahe Sachbearbeitung der Verfahren gewährleistet, zu erreichen. Nur dann kann ein zügiger Rechtsschutz, der im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von herausragender, oftmals sogar von existenzieller Bedeutung ist, gewährleistet werden. Eine möglichst zeitnahe Sachbearbeitung und dadurch zu erzielende schnelle Rechtssicherheit stellen positive Arbeitsmarktpolitik dar und stärken auf diese Weise die Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
Künftige Einsparungen im Unterstützungsbereich könnten hingegen nicht ohne Qualitätsverlust bewältigt werden. Es ist der Motivation und dem Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken, dass die Verfahren stets zügig und gewissenhaft abgewickelt werden konnten.
Auch im Jahre 2014 gelang es die Verfahren zügig zu
bearbeiten und den Bestand der Verfahren nahezu gleich zu
halten.
Im Vergleich zum Jahr 2013 sanken die Verfahrenseingänge beim
Arbeitsgericht Mannheim im Jahre 2014 leicht auf insgesamt 5.366
Verfahren, davon 183 Mahnverfahren.
Hiervon entfielen auf die Kammern Mannheim inklusive der Kammer,
die für den Gerichtstag in Mosbach zuständig ist, 3.728
Verfahren.
Diese setzten sich aus 3.500 Urteilsverfahren und 112
Beschlussverfahren zusammen. Bei den Urteilsverfahren handelte es
sich meist um Klagen von Ar-beitnehmern gegen Arbeitgeber,
insbesondere nach zuvor erfolgten Kündigungen. Bei den
Beschlussverfahren geht es meist um Streitigkeiten zwischen
Betriebsrat und Arbeitgeber. Daneben war noch der Eingang von 116
Mahnverfahren zu verzeichnen.
Zu Beginn des Jahres waren bei den Kammern Mannheim 924
Altverfahren anhängig. Die Bestandszahlen der Kammern Mannheim
sanken zum Ende des Jahres 2014 leicht auf 862 Verfahren.
Auf die Kammern in Heidelberg entfielen bei einem Anfangsbestand
von 435 Altverfahren 1.638 neue Verfahren. Hierbei handelte es
sich um 1.498 Urteils- und 73 Beschlussverfahren. Hinzu kommen noch
67 Mahnverfahren.
Bei den Kammern Heidelberg stiegen die Bestandszahlen minimal auf
461 Verfahren.
Mit einer überdurchschnittlichen Quote von 68,8 % mündeten im Jahre 2014 mehr als 2/3 aller erledigten Verfahren in einen Vergleich. Wünschenswerter-weise erlangten die Prozessparteien dadurch meist zu einem frühen Zeitpunkt die erforderliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Auch im Jahr 2014 waren wieder einige Verfahren für die Öffentlichkeit von be-sonderem Interesse:
Aus dem Bereich der Beschlussverfahren sei exemplarisch ein Antrag eines Geldinstituts auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden erwähnt. Begründet wurde der Antrag damit, der Betriebsratsvorsitzende habe einen Provisionsanspruch „erschlichen“. So sei festgestellt worden, dass in einer Vielzahl von Fällen bei Orderaufträgen die Beraterkennung des Betriebsrats nachträglich erfasst worden sei, obgleich kein Kundenkontakt stattgefunden habe. Der Antrag wurde abgewiesen, da die Arbeitgeberin die Ausschlussfrist von zwei Wochen seit Kenntnis der Tatsachen, die zur Kündigung berechtigen, bis zur Einleitung des Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung nicht eingehalten habe. Das Gericht hat dabei offen gelassen, ob der Betriebsratsvorsitzende tatsächlich Beratungsleistungen erbracht hat.
In einem weiteren Verfahren ging es um die fristlose Kündigung einer Sachbearbeiterin im Kassenbereich des Universitätsklinikums Mannheim. Ihr war zum Vorwurf gemacht worden, einem unbekannten Täterpärchen Zugang zum Kassenbereich gewährt zu haben, wo sich der männliche Täter sodann einen 4-stelligen Bargeldbetrag aneignete. Da die Klägerin sich (aus ihr unerklärlichen Gründen) an den auf Videoband dokumentierten Geschehensablauf selbst nicht mehr erinnern konnte, schien ein Trickdiebstahl unter Hypnosezwang möglich. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 Ca 130/14 endete am 11.02.2015 durch Abschluss eines Vergleichs zwischen den Parteien des Arbeitsgerichtsprozesses.
Eine weitere Kündigungsschutzklage betrifft eine fristlose Kündigung eines bei der Stadt Mannheim beschäftigten Horterziehers, dem neonazistische Äußerungen vorgeworfen werden. In dem Verfahren 7 Ca 254/14 ist Termin zur Beweisaufnahme bestimmt auf den 10. März 2015 um 09:00 Uhr.
Das Arbeitsgericht Mannheim zeigte sich im Jahr 2014 auch in
kultureller Hin-sicht offen:
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Theater der Welt“
fand eine „Station“ des Projekts „X-Firmen“ in
einem Verhandlungssaal des Arbeitsgerichts Mannheim statt. Den an
der sogenannten „Quadrate-Tour“ teilnehmenden Besuchern
des Nationaltheaters wurde eine (fiktive) kündigungsrechtliche
Streitigkeit durch professionelle Darsteller präsentiert. Das
„Verfahren“ endete - mit klassischer Musik stimmungsvoll
untermalt - mit einer gütlichen Einigung der
„Parteien“.
gez. Maier gez. Faggin gez. Miess