Geschäfts- und Pressebericht für das Arbeitsgericht Mannheim 2013

Datum: 24.02.2014

Durch das Arbeitsgericht Mannheim wird die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen für die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg sowie den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis in erster Instanz ausgeübt.
Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Mannheim. Es sind insgesamt 15 Kammern eingerichtet. Hiervon haben vier Außenkammern ihren Sitz in Heidelberg. Vom Stammgericht in Mannheim aus werden darüber hinaus Gerichtstage in Mosbach abgehalten.
Im Jahre 2013 waren zwei Kammer ganzjährig und vier weitere Kammern teilweise nicht besetzt. Die aufgrund der Abordnung zum Landesarbeitsgericht in Stuttgart aufgetretene Vakanz in einer Kammer endete durch die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Richters am 01.11.2013 in Mannheim.
Eine Richterin ist seit 01.07.2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe abgeordnet. Zwei Richterinnen kamen im Laufe des Jahres aus der Elternzeit, eine Richterin ging in Mutterschutz.

Da sich die Verfahrenseingänge in etwa auf dem Stand der Jahren 2010 bis 2012 bewegten, konnten die Vakanzen durch die verbliebenen Richterinnen und Richter im Jahre 2013 aufgefangen werden.

Bei einem Anstieg der Eingangszahlen ist es allerdings erforderlich, dass die auch im Jahr 2014 vakanten Stellen besetzt werden, um den Richtwert von ca. 500 bis 600 Verfahren jährlich pro Vollzeitrichterstelle, der eine qualitativ gute und zeitnahe Sachbearbeitung der Verfahren gewährleistet, zu erreichen. Nur dann kann ein zügiger Rechtsschutz, der im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von herausragender, oftmals gar von existenzieller Bedeutung ist, gewährleistet werden. Eine möglichst zeitnahe Sachbearbeitung und dadurch zu erzielende schnelle Rechtssicherheit stellen positive Arbeitsmarktpolitik dar und stärken auf diese Weise die Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
Um die zu erwartenden, sich stetig wiederholende Wellenbewegungen der Verfahrenseingänge bewältigen zu können, bedarf das Arbeitsgericht Mannheim der Besetzung aller 15 Kammern mit einem Richtervolumen von ca. 12,5 Richterstellen. Die aufgetretenen Vakanzen können nicht dauerhaft aufgefangen werden.

Weitere Einsparungen - wie von der Politik gefordert - ob im Richter- oder insbesondere auch im Unterstützungsbereich, können nicht ohne Qualitätsverlust bewältigt werden. Es ist der Motivation und dem Einsatz der MitarbeiterInnen zu verdanken, dass die Verfahren stets zügig und gewissenhaft abgewickelt werden können. Zur Besetzung der im Jahr 2013 errichteten gemeinsamen Pforte und Poststelle des Arbeitsgerichts mit den Außenkammern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg über das Jahr 2014 hinaus bedarf es vielmehr mindestens einer Neueinstellung.


Im Jahre 2013 gelang es die Verfahren zügig zu bearbeiten und den Bestand der Verfahren nahezu gleich zu halten.
Im Vergleich zum Jahr 2012 sanken die Verfahrenseingänge beim Arbeitsgericht Mannheim im Jahre 2013 leicht auf insgesamt 5.594 Verfahren, davon 166 Mahnverfahren.

Hierauf entfielen auf die Kammern Mannheim inklusive der Kammer, die für den Gerichtstag in Mosbach zuständig ist, 3.947 Verfahren. Diese setzten sich aus 3.644 Urteilsverfahren und 183 Beschlussverfahren zusammen. Bei den Urteilsverfahren handelte es sich meist um Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber, insbesondere nach zuvor erfolgten Kündigungen. Bei den Beschlussverfahren geht es meist um Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Daneben war noch der Eingang von 120 Mahnverfahren zu verzeichnen.
Zu Beginn des Jahres waren bei den Kammern Mannheim 926 Altverfahren anhängig.

Auf die Kammern in Heidelberg entfielen bei einem Grundbestand von 406 Altverfahren 1.647 neue Verfahren. Hierbei handelte es sich um 1.525 Urteils- und 76 Beschlussverfahren. Hinzu kommen noch 46 Mahnverfahren.

Die Bestandszahlen der Kammern Mannheim sanken zum Ende des Jahres 2013 auf 921 Verfahren.
Bei den Kammern Heidelberg stiegen die Bestandszahlen auf 464 Verfahren.

Mit einer überdurchschnittlichen Quote von 68 % mündeten im Jahre 2013 mehr als 2/3 aller erledigten Verfahren in einen Vergleich. Wünschenswerterweise erlangten die Prozessparteien dadurch in vielen Fällen zu einem frühen Zeitpunkt die erforderliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.

Auch im Jahr 2013 waren wieder einige Verfahren für die Öffentlichkeit besonders interessant:
Auf besonders großes Medieninteresse stieß ein Eilverfahren, mit dem der Hoffenheimer Fußballspieler Eren Derdiyok die Wiedereingliederung in das Training der Bundesligamannschaft (Trainingsgruppe 1) unter Betreuung des Cheftrainers erreichen wollte. Aufgrund des bundesweiten Interesses fand der Termin in diesem Verfahren nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts, sondern im großen Sitzungssaal des Landgerichts Heidelberg statt. Inhaltlich wurde der Antrag allerdings trotz des nach Auffassung der Kammer bestehenden Anspruchs auf Trainingsteilnahme zurückgewiesen, da die für ein Eilverfahren erforderliche Dringlichkeit nicht dargelegt werden konnte.

Auch ein weiterer Fußballverein beschäftigte im vergangen Jahr das Arbeitsgericht: So versuchten die Spieler Pischhorn und Langer vom SV Sandhausen eine Nichtabstiegsprämie zu erstreiten.

Weiter berichtete die Presse über die Kündigung eines Ägyptologen beim Reiss-Engelhorn-Museum sowie über die Kündigungsschutzklage des Direktors der Mannheimer Universitäts-Augenklinik, der außerordentlich wegen behaupteter „Zerstörung des Vertrauensverhältnisses“ gekündigt worden war. Erstinstanzlich hatte der Direktor der Augenklinik sowohl bezüglich der Kündigungsschutzklage als auch hinsichtlich seines Antrags auf Weiterbeschäftigung obsiegt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Kammern Mannheim, hielt die außerordentliche Kündigung zwar für unwirksam, sah hingegen ausreichende Gründe für eine Kündigung mit fünfmonatiger sozialer Auslauffrist.
 

Maier
Präsident des Arbeitsgerichts

   Faggin
   Pressesprecherin

    Miess  
    Pressesprecherin

 

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