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Geschäfts- und Pressebericht für das Arbeitsgericht Mannheim 2013
Datum: 24.02.2014
Durch das Arbeitsgericht Mannheim wird die Gerichtsbarkeit in
Arbeitssachen für die Stadtkreise Mannheim
und Heidelberg sowie den
Rhein-Neckar-Kreis und den
Neckar-Odenwald-Kreis in erster Instanz
ausgeübt.
Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Mannheim. Es sind
insgesamt 15 Kammern eingerichtet. Hiervon haben vier
Außenkammern ihren Sitz in Heidelberg. Vom Stammgericht in
Mannheim aus werden darüber hinaus Gerichtstage in Mosbach
abgehalten.
Im Jahre 2013 waren zwei Kammer ganzjährig und vier weitere
Kammern teilweise nicht besetzt. Die aufgrund der Abordnung zum
Landesarbeitsgericht in Stuttgart aufgetretene Vakanz in einer
Kammer endete durch die Wiederaufnahme der Tätigkeit des
Richters am 01.11.2013 in Mannheim.
Eine Richterin ist seit 01.07.2012 als wissenschaftliche
Mitarbeiterin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe
abgeordnet. Zwei Richterinnen kamen im Laufe des Jahres aus der
Elternzeit, eine Richterin ging in Mutterschutz.
Da sich die Verfahrenseingänge in etwa auf dem Stand der Jahren 2010 bis 2012 bewegten, konnten die Vakanzen durch die verbliebenen Richterinnen und Richter im Jahre 2013 aufgefangen werden.
Bei einem Anstieg der Eingangszahlen ist es allerdings
erforderlich, dass die auch im Jahr 2014 vakanten Stellen besetzt
werden, um den Richtwert von ca. 500 bis 600 Verfahren
jährlich pro Vollzeitrichterstelle, der eine qualitativ gute
und zeitnahe Sachbearbeitung der Verfahren gewährleistet, zu
erreichen. Nur dann kann ein zügiger Rechtsschutz, der im
Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für
Arbeitgeber von herausragender, oftmals gar von existenzieller
Bedeutung ist, gewährleistet werden. Eine möglichst
zeitnahe Sachbearbeitung und dadurch zu erzielende schnelle
Rechtssicherheit stellen positive Arbeitsmarktpolitik dar und
stärken auf diese Weise die Wirtschaft des Landes
Baden-Württemberg.
Um die zu erwartenden, sich stetig wiederholende Wellenbewegungen
der Verfahrenseingänge bewältigen zu können, bedarf
das Arbeitsgericht Mannheim der Besetzung aller 15 Kammern mit
einem Richtervolumen von ca. 12,5 Richterstellen. Die aufgetretenen
Vakanzen können nicht dauerhaft aufgefangen werden.
Weitere Einsparungen - wie von der Politik gefordert - ob im Richter- oder insbesondere auch im Unterstützungsbereich, können nicht ohne Qualitätsverlust bewältigt werden. Es ist der Motivation und dem Einsatz der MitarbeiterInnen zu verdanken, dass die Verfahren stets zügig und gewissenhaft abgewickelt werden können. Zur Besetzung der im Jahr 2013 errichteten gemeinsamen Pforte und Poststelle des Arbeitsgerichts mit den Außenkammern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg über das Jahr 2014 hinaus bedarf es vielmehr mindestens einer Neueinstellung.
Im Jahre 2013 gelang es die Verfahren zügig zu bearbeiten und
den Bestand der Verfahren nahezu gleich zu halten.
Im Vergleich zum Jahr 2012 sanken die Verfahrenseingänge beim
Arbeitsgericht Mannheim im Jahre 2013 leicht auf insgesamt 5.594
Verfahren, davon 166 Mahnverfahren.
Hierauf entfielen auf die Kammern Mannheim
inklusive der Kammer, die für den Gerichtstag in Mosbach
zuständig ist, 3.947 Verfahren. Diese setzten sich aus 3.644
Urteilsverfahren und 183 Beschlussverfahren zusammen. Bei den
Urteilsverfahren handelte es sich meist um Klagen von Arbeitnehmern
gegen Arbeitgeber, insbesondere nach zuvor erfolgten
Kündigungen. Bei den Beschlussverfahren geht es meist um
Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Daneben war
noch der Eingang von 120 Mahnverfahren zu verzeichnen.
Zu Beginn des Jahres waren bei den Kammern Mannheim 926
Altverfahren anhängig.
Auf die Kammern in Heidelberg entfielen bei einem Grundbestand von 406 Altverfahren 1.647 neue Verfahren. Hierbei handelte es sich um 1.525 Urteils- und 76 Beschlussverfahren. Hinzu kommen noch 46 Mahnverfahren.
Die Bestandszahlen der Kammern Mannheim sanken
zum Ende des Jahres 2013 auf 921 Verfahren.
Bei den Kammern Heidelberg stiegen die Bestandszahlen auf 464
Verfahren.
Mit einer überdurchschnittlichen Quote von 68 % mündeten im Jahre 2013 mehr als 2/3 aller erledigten Verfahren in einen Vergleich. Wünschenswerterweise erlangten die Prozessparteien dadurch in vielen Fällen zu einem frühen Zeitpunkt die erforderliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Auch im Jahr 2013 waren wieder einige Verfahren für die
Öffentlichkeit besonders interessant:
Auf besonders großes Medieninteresse stieß ein
Eilverfahren, mit dem der Hoffenheimer Fußballspieler Eren
Derdiyok die Wiedereingliederung in das Training der
Bundesligamannschaft (Trainingsgruppe 1) unter Betreuung des
Cheftrainers erreichen wollte. Aufgrund des bundesweiten Interesses
fand der Termin in diesem Verfahren nicht in den
Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts, sondern im großen
Sitzungssaal des Landgerichts Heidelberg statt. Inhaltlich wurde
der Antrag allerdings trotz des nach Auffassung der Kammer
bestehenden Anspruchs auf Trainingsteilnahme zurückgewiesen,
da die für ein Eilverfahren erforderliche Dringlichkeit nicht
dargelegt werden konnte.
Auch ein weiterer Fußballverein beschäftigte im vergangen Jahr das Arbeitsgericht: So versuchten die Spieler Pischhorn und Langer vom SV Sandhausen eine Nichtabstiegsprämie zu erstreiten.
Weiter berichtete die Presse über die Kündigung eines
Ägyptologen beim Reiss-Engelhorn-Museum sowie über die
Kündigungsschutzklage des Direktors der Mannheimer
Universitäts-Augenklinik, der außerordentlich wegen
behaupteter „Zerstörung des
Vertrauensverhältnisses“ gekündigt worden war.
Erstinstanzlich hatte der Direktor der Augenklinik sowohl
bezüglich der Kündigungsschutzklage als auch hinsichtlich
seines Antrags auf Weiterbeschäftigung obsiegt. Das
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Kammern Mannheim,
hielt die außerordentliche Kündigung zwar für
unwirksam, sah hingegen ausreichende Gründe für eine
Kündigung mit fünfmonatiger sozialer Auslauffrist.
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