Entscheidung im Eilverfahren TSG 1899 Hoffenheim gegen Derdiyok

Datum: 28.08.2013

Kurzbeschreibung: 

Die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim - Außenkammern Heidelberg - hat heute Nachmittag den Antrag des Hoffenheimer Spielers Eren Derdiyok zurückgewiesen, ihm durch einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung die Teilnahme am Training der Bundesliga-Mannschaft zu gestatten.

Das Gericht machte zunächst deutlich, dass die TSG  Hoffenheim gegen die Beschäftigungspflicht aus dem Arbeitsvertrag verstoße, indem sie den Schweizer Nationalspieler der besonderen Trainingsgruppe 2 zuteilt, die nicht vom Cheftrainer betreut wird.

Wie der Vorsitzende der Kammer, Vizepräsident des Arbeitsgerichts Lothar Jordan erläuterte, war der Antrag Derdiyoks aber trotz des bestehenden Anspruchs zurückzuweisen, da die für das von ihm eingeleitete Eilverfahren darüber hinaus erforderliche besondere Dringlichkeit nicht vorlag.  Zum einen hatte der Schweizer Nationalspieler nach Trainingsaufnahme in der 2. Mannschaft zunächst fast 8 Wochen mit der Einleitung des Eilverfahrens zugewartet, zum anderen teilte die Kammer auch nicht seine  Auffassung , dass er bei Abwarten einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren durch das vorübergehende Training mit der Trainingsgruppe 2 einen Verlust seiner fussballerischen Fähigkeiten zu befürchten habe.

Im Hauptsacheverfahren wurde Termin auf den 12.9.2013, 11.45 Uhr bestimmt.

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