Fluggesellschaft kündigt Piloten des im März 2008 verunglückten Flugzeugs

Datum: 04.09.2008

Kurzbeschreibung: 

Vor dem Arbeitsgericht Mannheim ist derzeit eine Kündigungsschutzklage gegen eine mittelständige Fluggesellschaft anhängig.

Kläger ist der Pilot, der am 19.03.2008 bei einem Flug von Berlin nach Mannheim beim Landeanflug auf den Mannheimer Flughafen verunglückten Maschine. Mehrere Passagiere wurden leicht verletzt, das Flugzeug erlitt einen Totalschaden. Die Maschine konnte auf der Landebahn nicht zum Stillstand gebracht werden und prallte gegen einen Erdwall. Das Luftfahrtbundesamt hat zur Klärung der Unfallursache Ermittlungen aufgenommen, die derzeit noch andauern.

Die Fluggesellschaft kündigte im Juni das Arbeitsverhältnis mit dem Piloten. Sie ist der Auffassung, der Kläger habe beim Auftreten der technischen Probleme fehlerhaft reagiert und damit den Unfall mit verursacht. Darüber hinaus seien mehrere Mitarbeiter des Kabinenpersonals und mehrere Copiloten nicht mehr bereit, aus Angst vor weiteren Fehlern des Klägers mit diesem zu fliegen.

Der Kläger bestreitet, für den Unfall verantwortlich zu sein. Er habe versucht, das Flugzeug durch Betätigung der so genannten Schubkraftumkehr abzubremsen. Die Beklagte habe ihm, wie auch den anderen bei ihr eingesetzten Piloten, eine Information des Flugzeugherstellers vorenthalten. Auf Grund dieses Informationsmangels habe er nicht entsprechend der Herstellervorgabe reagieren können.

Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer ist bestimmt auf Freitag, 07.11.2008, 11:00 Uhr (AZ.: 1 Ca 94/08), Saal 2/EG.

 

Sima Maali-Faggin
Pressesprecherin

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