Kündigung wegen Entnahme von "Abfall"

Datum: 07.04.2009

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung vom 06.04.2009

Vor der 15. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim ist derzeit eine Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters eines örtlichen Abfallentsorgungsunternehmens anhängig.

Der Kläger ist bei der Beklagten vor allem mit der Altpapiersortierung beschäftigt. Am 05.12.2008 entnahm der Kläger ein Kinderreisebett aus dem Inhalt eines Altpapiercontainers, welcher zum Verarbeiten am Zuführband zur Altpapierpresse abgeladen worden war. Er nahm dieses Kinderbett vor den Augen seiner Kollegen und verstaute es im Kofferraum seines Wagens, um es gegebenenfalls für sein Kind zu nutzen.

Die Beklagte kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht.

Der Kläger behauptet, sich nicht darüber bewusst gewesen zu sein, durch sein Handeln einen Straftatbestand zu erfüllen, da er der Auffassung gewesen sei, es handele sich bei dem Kinderbett um Abfall und das Bett werde „ohnehin“ entsorgt.

Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer beim Arbeitsgericht Mannheim ist bestimmt auf Mittwoch, 13.05.2009, 10:30 Uhr.

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