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Pressemitteilung vom 11.03.2011
Datum: 14.03.2011
Kurzbeschreibung:
In dem Verfahren 9 Ca 394/10 - Weiß gegen ASB - haben die Parteien am heutigen Tag vor dem Arbeitsgericht Mannheim einen für den Arbeitgeber
widerruflichen Vergleich
geschlossen.
Der Vergleich entspricht inhaltlich dem Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden vom 17.12.2010. Hiernach endet das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund außerordentlicher, sondern aufgrund ordentlicher Kündigung zum 30.06.2011.
Der ASB kann den Vergleich bis zum 18.03.2011 widerrufen.
Kerstin Miess
Pressesprecherin