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Pressemitteilung vom 24.08.2012
Datum: 27.08.2012
Kurzbeschreibung:
Am Freitag, den 24.08.2012 fand der Anhörungstermin vor der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren 9 BVGa 1/12 statt.
Der Betriebsrat eines Mannheimer Verlages begehrt im vorliegenden Verfahren der Arbeitgeberin vorläufig zu untersagen, verschiedene Geschäftsbereiche von Mannheim nach Berlin zu verlagern, einen Geschäftsbereich zu verkaufen sowie in diesem Zusammenhang betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen.
Nach zweistündiger Verhandlung konnte keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden. Die Kammer hat entschieden, die Anträge zurückzuweisen.
Gestern reichte der Betriebsrat beim Arbeitsgericht Mannheim (9 BV 16/12) das Hauptsacheverfahren ein. Mit diesem Verfahren verfolgt der Betriebsrat seinen Unterlassungsanspruch gegen den Mannheimer Verlag weiter. Über den Termin der Güteverhandlung wird in einer gesonderten Pressemitteilung zeitnah informiert.