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Gericht untersagt Warnstreik bei der Stadtmission Heidelberg
Datum: 17.04.2012
Kurzbeschreibung:
Mit Beschluss vom 17.04.2012 wurde durch das Arbeitsgericht Mannheim - Kammern Heidelberg - unter Vorsitz von Frau Richterin am Arbeitsgericht Sigrid Pult-Wilhelm ein geplanter Warnstreik in den Einrichtungen der evangelischen Stadtmission Heidelberg untersagt. Die Gewerkschaft ver.di hatte über ihren Landesbezirk Baden-Württemberg einen solchen für Dienstag, den 17.04.2012 angekündigt.
Bereits zuvor hatte sich das Gericht mit dem beabsichtigten Streik zu beschäftigen. Die Arbeitgeberseite hatte bereits am 13.04.2012 beantragt, den geplanten Warnstreik zu untersagen. In der daraufhin anberaumten mündlichen Verhandlung am 16.04.2012 einigten sich die Parteien im Rahmen der beantragten Untersagung des Streiks vergleichsweise dahingehend, „dass das Personal (...) berechtigt ist, an der für den 17.04.2012 geplanten Abschlusskundgebung von ver.di (...) teilzunehmen“.
Dennoch rief die Gewerkschaft ver.di am Nachmittag des 16.04.2012 dazu auf, an dem Warnstreik am 17.04.2012 teilzunehmen. Daraufhin beantragte die Arbeitgeberin erneut, diesen Streik durch das Gericht untersagen zu lassen.
Das Gericht gab dem Antrag statt, da den Mitarbeitern der evangelischen Stadtmission infolge des verfassungsrechtlich gewährten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts kein Streikrecht zustehe. Das erforderliche Kräftegleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern werde dadurch gewährleistet, dass es eine arbeitsrechtlichen Kommission gebe und diese erforderlichenfalls Schlichtungsverfahren durchführe.