"Kopftuchstreit": Vergleich geschlossen

Datum: 28.11.2005

Kurzbeschreibung: 

Der Rechtsstreit über die Kündigung einer türkischstämmigen muslimischen Kinderpflegerin gegen die Stadt Ebersbach ist beendet. Die Parteien akzeptierten den gerichtlichen Vergleichsvorschlag, nach dem das Arbeitsverhältnis zum 31.08.2005 gegen Zahlung einer Abfindung beendet wurde.  Im Vorfeld hatte die Klägerin entgegen einer entsprechenden Dienstanweisung der Stadt unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit darauf beharrt, ihr Kopftuch auch während des Dienstes in einem städtischen Kindergarten tragen zu dürfen. Die Stadt Ebersbach hatte ihrer Angestellten darauf fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt und sich dabei im Wesentlichen auf die Neutralitätspflicht des Staates und seiner Repräsentanten berufen. Aufgrund der Einigung wird somit eine gerichtliche Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen in diesem Fall nicht erfolgen.
(Az.: 27 Ca 373/05)

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