Das Arbeitsgericht Mannheim verfügt über eine gemeinsame Gerichtsbibliothek mit den Kammern Mannheim des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht.
Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist grundsätzlich den Beschäftigten des Arbeitsgerichts
vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist in Einzelfällen nach Absprache mit der Verwaltung möglich.
Das Arbeitsgericht Mannheim erteilt keine Tarifauskünfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitglied eines
Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten einschlägige Tarifverträge von ihrem Verband. Arbeitgeber und
Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können diesen von
einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge
auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden.