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Datum: 17.06.2026
Aktenzeichen: 11 Ca 7128/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.461,77 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2026 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 520,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2026 zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 86 %, die Beklagte 14 %.
5. Der Streitwert wird auf 16.552,28 festgesetzt.
6. Soweit nicht von Gesetzes wegen statthaft, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.