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Datum: 13.05.2026

Aktenzeichen: 13 Ca 104/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die klagende Partei zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt für den Hauptantrag auf EUR 9.276,00 und den Hilfsantrag auf EUR 3.474,00.

4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.