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Datum: 12.03.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 125/25
Endurteil
1. Ziff.1 des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Mannheim vom 10.09.2025, Az.: 14 Ca 125/25 bleibt aufrechterhalten.
2. Ziff.2 des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Mannheim vom 10.09.2025, Az.: 14 Ca 125/25 wird aufgehoben. Die Klage wird
insoweit abgewiesen
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte mit Ausnahme der durch die Säumnis der
Beklagten im ersten Gütetermin entstandenen Kosten. Diese trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 13.750,00