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Datum: 12.03.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 60/25
Urteil
1. Der Antrag Z. 1 vom 03.04.2025 ist in der Hauptsache (Zahlung von 10.000 €) erledigt. Der Beklagte wird verurteilt, an die
Klägerin Zinsen i. H. v. 71,70 € zu zahlen.
2. Der Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 10.000,00 € nebst Zinsen hierauf i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 5.5.2025 zu zahlen.
3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Klägerin trägt 30,12 % der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 69,88 %.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 28.621,20
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen