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Datum: 10.03.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 145/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.11.2025 zum 15.12.2025 aufgelöst worden ist.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Versandmitarbeiter weiterzubeschäftigen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 12.000,00 €.