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Datum: 10.03.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 145/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.11.2025 zum 15.12.2025 aufgelöst worden ist.
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Versandmitarbeiter weiterzubeschäftigen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird festgesetzt auf 12.000,00 €.