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Datum: 18.02.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 122/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 143,09 € brutto für den Monat Januar 2025 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 237,63 € brutto für den Monat Februar 2025 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.03.2025 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.855,95 € brutto für den Monat März 2025 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2025 zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
5. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 % zu tragen.
6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 2.584,12 festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.