Zum Inhalt springen

Datum: 30.01.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 122/25

URTEIL

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.673,84 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2025 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf EUR 2.673,84.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.