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Datum: 29.01.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 110/25
1. Das Versäumnisurteil vom 27.11.2025 wird aufrechterhalten.
2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert für den Weiterbeschäftigungsantrag wird auf EUR 2.310,- festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.