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Datum: 28.01.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 144/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 28.03.2025 nicht
aufgelöst wird.
2. Im übrigen ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (Zeugniserteilung).
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 8.800,00 € festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.