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Datum: 28.01.2026

Aktenzeichen: 12 Ga 1/26

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen. 
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird für die Anträge 2 und 3 auf jeweils EUR 6.000,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.