Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 28.01.2026
Aktenzeichen: 12 Ga 1/26
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird für die Anträge 2 und 3 auf jeweils EUR 6.000,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.