Zum Inhalt springen

Datum: 02.12.2025

Aktenzeichen: 7 Ca 2026/25

Urteil


  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 21.03.2025 nicht zum 30.09.2025, sondern erst mit Ablauf des 31.10.2025 endete.
  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Streitwert wird auf 15.118,14 EUR festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.