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Datum: 25.11.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 46/25
U R T E I L
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung vom 10.03.2025 aufgelöst worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 10.03.2025 zum 30.04.2025 aufgelöst worden ist.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.535,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2025 zu bezahlen.
4. Die Widerklage wird abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 48.508,46 festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.