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Datum: 25.11.2025

Aktenzeichen: 6 Ca 62/25

URTEIL  

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Änderungskündigung der Beklagten vom 28.02.2025 weder zum 31.10.2025 noch zum hilfsweise nächstmöglichen Termin aufgelöst wird. 

 2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 3.

Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 33.843,00 €,