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Datum: 27.11.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 62/25
1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.019,08 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.04.2025 zu zahlen. Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 87% und die Beklagte 13% zu tragen.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.