Zum Inhalt springen

Datum: 27.11.2025

Aktenzeichen: 8 Ca 62/25

1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.019,08 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.04.2025 zu zahlen. Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 87% und die Beklagte 13% zu tragen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.