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Datum: 08.04.2025

Aktenzeichen: 27 Ca 154/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch das schriftliche ordentliche Kündigungsschreiben der Beklagten mit Datum vom 21.03.2024 nicht beendet wurde.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 9.597,00.

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