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Datum: 07.04.2025
Aktenzeichen: 11 Ca 298/24
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf EUR 128,24 festgesetzt.
4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.