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Datum: 10.03.2025

Aktenzeichen: 2 Ca 166/24

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 50.000,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 21.09.2024 zu bezahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgendes Betriebsmittel herauszugeben: Smartphone iPhone 11 Pro 256 GB/Serien-Nr. F17DFH0EN6Y6.

3. Die Widerklage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin/Widerbeklagte zu 2 % und der Beklagte/Widerkläger zu 98 % zu tragen.

5. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag auf Euro 50.000,00, für den Herausgabeantrag auf Euro 300,00 und für die Widerklageanträge auf jeweils Euro 11.039,00 festgesetzt.

6. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.