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Datum: 28.02.2025

Aktenzeichen: 7 Ca 249/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 19.08.2024 aufgelöst worden ist.


2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen.


3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 43% und die Beklagte 57 % zu tragen.


4. Der Rechtsmittelstreitwert wird hinsichtlich des Zeugniserteilungsantrages auf 7.085,88 EUR festgesetzt.


5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.