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Datum: 22.10.2024
Aktenzeichen: 1 Ca 2873/23
Urteil
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.500,00 netto als Inflationsausgleich zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2023 zu bezahlen.
2.Der Kläger wird verpflichtet, an die Beklagte EUR 249,90 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 12.08.2024 zu zahlen.
3.Im Übrigen werden die weitergehende Klage- und Widerklageanträge abgewiesen.
4.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreites zu 88% und die Beklagte zu 12% zu tragen.
5.Der Streitwert wird auf EUR 139.393,66 festgesetzt.
6.Die Berufung ist nicht gesondert zugelassen.