In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 24.11.2025 | 3 Ca 70/25 |
Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 25.11.2025 | 9 Ca 46/25 |
U R T E I L
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung vom 10.03.2025 aufgelöst worden ist. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 10.03.2025 zum 30.04.2025 aufgelöst worden ist. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.535,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2025 zu bezahlen. 4. Die Widerklage wird abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. 6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 48.508,46 festgesetzt. 7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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| 25.11.2025 | 6 Ca 15/25 |
URTEIL: |
| 09.12.2025 | 9 BV 5/25 |
BESCHLUSS Der Antrag wird zurückgewiesen. |
| 09.12.2025 | 5 Ca 41/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.659,46 € brutto abzgl. 1.514,43 € netto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Differenzbetrag seit dem 24.03.2025 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.145,09 €. 5. Soweit die Berufung nicht nach gesetzlicher Maßgabe statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen. |
| 09.12.2025 | 6 Ca 50/25 |
Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 37.299,99 EUR. |
| 11.12.2025 | 5 Ca 78/23 |
Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 50.000,00 €. 4. Soweit die Berufung nicht nach gesetzlicher Maßgabe statthaft ist, wird sie nicht gesondert |
| 17.12.2025 | 2 Ca 119/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 3.011,35 brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem
Basiszinssatz seit 1. Juni 2025 zu bezahlen. |
| 17.12.2025 | 2 Ca 127/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 19.12.2025 | 9 Ca 150/25 |
U R T E I L 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Ausbildungsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 14. August 2025 außerordentlich und fristlos beendet worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen vertraglichen Bedingungen als Auszubildenden zum Kaufmann im Gesundheitswesen weiter zu beschäftigen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.200,00 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 19.12.2025 | 9 Ca 53/25 |
U R T E I L 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19. Mai 2025 nicht fristlos beendet worden ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4/5, die Beklagte 1/5. 4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 15.760,00 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |