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Datum: 11.06.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 199/25
Urteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, 3533,99 EUR netto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2025 zu zahlen an den Kläger.
2. Der Beklagte wird zudem verurteilt, 4624,24 EUR netto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.25 zu bezahlen an den Kläger.
3. Die Widerklage wird abgewiesen.
4. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 21.662,73.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.