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Datum: 11.06.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 200/25
Urteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, 4928,46 EUR netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.25 und weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6428,46 EUR seit dem 02.10.25 bis 20.10.25 an den Kläger zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von Euro 2485,23 Betriebskosten nebst Zinsen hieraus mit 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 1.10.2025 zu bezahlen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Rechtsmittelstreit wird festgesetzt auf 7413,69 €.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.