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Datum: 10.06.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 31/26
1.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 4.726,10 brutto zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz ab 08.06.2026 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 79% und die Beklagte zu 21% zu tragen.
5.Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Antrag auf Zeugniserteilung auf Euro 7.028,55 und für den Zahlungsantrag auf Euro
4.726,10 festgesetzt.
6.Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.