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Datum: 16.06.2026

Aktenzeichen: 9 Ca 61/25

Anerkenntnis- und Schlussurteil


1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 26.03.2025, zugegangen am 28.03.2025, nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung vom 29.04.2025, zugegangen am 02.05.2025, nicht aufgelöst worden ist.

3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.523,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2025 zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.523,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2025 zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.523,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2025 zu zahlen.

7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.523,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen.

8. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.142,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2025 zu zahlen.

9. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.000,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 24.02.2026 zu zahlen.

10. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.

11. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

12. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/4, die Beklagte 1/4. 

13. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 388.759,50 EUR festgesetzt.

14. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.